Branchenzuschläge ab dem 1. Tag

Änderungen bei den Branchenzuschlägen ab Oktober 2023
Einen ersten Erfolg konnte die IG Metall mit dem neuen Leiharbeitgeberverband GVP  (früher BAP und iGZ) erzielen.


Ab dem 1. Oktober 2023 erhalten Leiharbeitnehmer Branchenzuschläge ab dem 1. Tag des Einsatzes, wenn Sie in einer der folgenden Branchen eingesetzt sind:

-Holz- und Kunststoffindustrie
-Textil- und Bekleidungsindustrie bereits ab ihrem ersten Arbeitstag im Kundenbetrieb tarifliche Branchenzuschläge erhalten.
-Metall- und Elektroindustrie

Früher wurde die erste Stufe der Branchenzuschläge erst nach sechs Wochen gewährt.


Die tariflichen Branchenzuschläge werden zum bestehenden tariflichen Grundlohn der Zeitarbeit hinzugefügt.

Zum Beispiel:

Grundlohn EG 1 ohne BZ = 13,50 Euro pro Stunde
Einsatzbetrieb gehört zur Metall- und Elektroindustrie
Mitarbeiter erhält ab dem ersten Tag einen Branchenzuschlag von 15 % auf den Grundlohn

Also 13,50 € + 15 %
= 15,23 € ist der neue Stundenlohn ab dem 1. Tag


Mit zunehmender Dauer des Einsatzes steigt auch die Höhe der Branchenzuschläge schrittweise an.
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