Inflationsausgleichsprämie auch für Leiharbeitnehmer

Trotz der überall steigenden Kosten haben unsere Mitarbeiter/innen einen weiteren Grund zur Freude:
Endlich gibt es die Inflationsausgleichsprämien nun auch für einige Leihbeschäftigte!

In der Metall- und Elektroindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es nun auch die Inflationsausgleichsprämien (IAP) für Leiharbeiter.

Die dort eingesetzten Mitarbeiter erhalten im Jahr 2024 bis zu 1150 Euro Inflationsausgleichsprämie netto, in monatlichen Raten - maximal so viel wie die Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb.

Vorrausetzung:

- mindestens fünf Monate beim selben Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt
- und mindestens einen Monat im selben Kundenbetrieb eingesetzt

Die Höhe der IAP richtet sich nach der Einsatzzeit.

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige Inflationsausgleichsprämie.

Die Vereinbarung der Zahlung einer IAP für die Leiharbeiter in der Holz- und Kunststoffindustrie ist ebenfalls bereits in der Warteschleife.

Sobald auch für die Stammbeschäftigten in der Holz- und Kunststoffindustrie eine IAP vereinbart wurde, soll der IAP auch in dieser Branche für Leihbeschäftigte in der Holz- und Kunststoffindustrie vereinbart werden.

Die Tarifverhandlungen hierfür waren Anfang Dezember.
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